Nur noch bis 31.12.2026 · alter Riester abschließbar
Riester-Reform 2026
Was bringt dir das Altersvorsorgedepot wirklich?
Drei Angaben — und du siehst, welches Modell zu dir passt.
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Ich bin
angestellt,
habe
2 Kinder
und verdiene
24.000 €
brutto im Jahr.
Status
angestellt
selbstständig
Kinder
keine
1 Kind
2 Kinder
3 Kinder
4 Kinder
5 Kinder
Bruttoeinkommen pro Jahr24.000 €
5.000 €120.000 €
Deine maximale Förderung
775 €pro Jahr
Dafür zahlst du nur 110,42 €/Monat im alten Riester ein. Plus Steuererstattung obendrauf — je nach Einkommen.
Empfehlung
Alter Riester
einkommensorientiert · 4%-Regel · bis 31.12.2026
Förderquote
–
– gesamt
Grundzulage–
Kinderzulage–
Steuererstattung–
Förderung gesamt–
Dafür zahlst du
–
–
Empfehlung
Altersvorsorgedepot
beitragsorientiert · Steuer-Cap 2.340 € · ab 2027
Förderquote
–
– gesamt
Grundzulage–
Kinderzulage–
Steuererstattung–
Förderung gesamt–
Dafür zahlst du
–
–
Max-Beitrag aktiviert: 150 €/Monat eingestellt — volle Grundzulage von 540 € und vollständige Kinderzulagen sind freigeschaltet.
Steuer-Cap: Steuerlich anrechenbar sind nur 2.340 €/Jahr (Beitrag + Grundzulage). Zwar kannst du bis zu 6.840 € einzahlen — alles darüber bringt aber keinen Steuervorteil.
Was jetzt zu überprüfen ist
Prüfe deinen Rentenfaktor
Der Rentenfaktor bestimmt, wie viel monatliche Rente du am Ende aus deinem angesparten Kapital bekommst — er macht oft den Unterschied von zehntausenden Euro Kapitalbedarf.
1
Ist der Rentenfaktor wirklich garantiert?
Versicherungsbedingungen lassen oft mehr Spielraum, als auf den ersten Blick sichtbar. Ein Profi hilft dir, das Kleingedruckte zu verstehen.
2
Was heißt das konkret für dich?
Beispielrechnung — du willst 500 € monatliche Rente:
Rentenfaktor 20→250.000 € Kapital nötig
Rentenfaktor 26→192.000 € Kapital nötig
So groß ist die Spanne am Markt
Bei gleicher Rente von 500 €/Monat braucht es je nach Anbieter komplett unterschiedliches Kapital:
Anbieter ARentenfaktor 14,75~ 339.000 €
Anbieter BRentenfaktor 30,50~ 164.000 €
Unterschied im benötigten Kapital~ 175.000 €
Bestehenden Riester niemals kündigen. Sonst fordert der Staat alle Zulagen zurück — sprich vorher mit deinem Berater.
Nicht überstürzt handeln. Die Umstellung in das Altersvorsorgedepot ist unwiderruflich — kein Weg zurück zum alten Vertrag.
Wechsel jederzeit möglich. Das Altersvorsorgedepot kannst du auch nach dem 31.12.2026 zu jedem Zeitpunkt nachträglich abschließen — du musst dich nicht heute entscheiden.
Wann lohnt sich welches Modell?
Alter Riester
Einkommensorientiert
✓Familien mit Kindern (Zulage bis 25)
✓Niedriges Bruttoeinkommen
✓Sparrate unter 25 €/Monat reicht
✓Renteneintritt bereits ab 62
✓Nur bis 31.12.2026 abschließbar
Altersvorsorgedepot
Beitragsorientiert
✓Volle Förderung ab 150 €/Monat
✓Auch für Selbstständige
!Steuervorteil nur bis 2.340 €
!Renteneintritt erst ab 65
iAb 2027 jederzeit abschließbar
Welche Form des Altersvorsorgedepots passt zu dir?
Fünf Anlagevarianten — von renditeorientiert bis sicherheitsorientiert. Wer dir nur einen Weg zeigt, empfiehlt, was er anbietet.
Fünf Durchführungswege laut Gesetzesentwurf
Altersvorsorgevertrag§ 1 (1) AltZertG-E
Altersvorsorgedepot§ 1 (1b) AltZertG-E
Standarddepot§ 1 (1c) AltZertG-E
Reines Auszahlungsprodukt§ 1 (1d) AltZertG-E
Wohnriester§ 1 (1a) AltZertG-E
Anbieter mit eingeschränktem Angebot
Direktbanken, Robo-Advisors, einzelne Versicherer
× Nur eine Anlagevariante im Programm
× Keine Zulassung für alle fünf Durchführungswege
× Keine echte Bedarfsanalyse
× Kein Vergleich mit deinem alten Riester
mitNORM
Unabhängige Finanzplanung nach DIN 77230
✓ Zugang zu allen fünf Anlagevarianten
✓ Qualifiziert für alle Durchführungswege
✓ Individuelle Bedarfsanalyse
✓ Bestandsverträge prüfen und schützen
✓ Marktweite Analyse aller Anbieter und Durchführungswege
Tipp: Vergiss nicht, dir die Förderungen für 2026 mitzunehmen. Bei einem Abschluss bis 31.12.2026 sicherst du dir die vollen Zulagen und den Steuervorteil für das gesamte Beitragsjahr — auch wenn der Vertrag erst kurz vor Jahresende startet.
Ab Herbst 2026 erstellen wir auf Wunsch einen detaillierten persönlichen Förderungs-Vergleich. Jetzt unverbindlich vormerken, dann informieren wir dich, sobald das möglich ist.
Häufige Fragen zur Berechnung
Transparenz, wie der Rechner zu seinen Ergebnissen kommt — alle steuerlichen Grundlagen und Annahmen im Detail.
Auf welcher Grundlage wird gerechnet?
Die Berechnung basiert auf dem Einkommensteuertarif 2026 (Grundtarif bzw. Splittingtarif bei Verheirateten).
Alte Fördersystematik (Riester-Rente): Günstigerprüfung gemäß § 10a EStG.
Neue Fördersystematik (Altersvorsorgedepot): Förderung gemäß neuem Altersvorsorge-Fördergesetz (ab 2027).
Alle Angaben ohne Gewähr und dienen der allgemeinen Orientierung. Der Rechner ersetzt keine steuerliche Beratung.
Wie wird das zu versteuernde Einkommen ermittelt?
Das zu versteuernde Einkommen berechnet sich wie folgt:
Kinderfreibeträge werden in dieser vereinfachten Rechnung nicht berücksichtigt.
Wie wird die Steuerersparnis berechnet?
Die Einkommensteuer wird einmal mit und einmal ohne Berücksichtigung des Altersvorsorgebeitrags als Sonderausgabe ermittelt. Die Differenz ergibt die steuerliche Auswirkung der jeweiligen Fördersystematik — diese Logik gilt sowohl für die alte als auch die neue Förderung.
Im Rahmen der Günstigerprüfung wird geprüft, ob der Sonderausgabenabzug oder die Zulageförderung vorteilhafter ist. Übersteigt die Steuerersparnis die gewährten Zulagen, wird der übersteigende Betrag als zusätzliche Steuererstattung angerechnet (Sonderausgaben-Vorteil). Andernfalls verbleibt es bei der Zulageförderung.
Bei Ehepaaren erfolgt die Berechnung nach dem Splittingtarif. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag werden nicht berücksichtigt.
Wichtige Hinweise
Die Berechnung bezieht sich nur auf das erste Jahr und kann sich in Zukunft ändern (z. B. bei steigendem Einkommen, neuen Kindern, Reform-Anpassungen).
Für eine verbindliche steuerliche Beratung wende dich bitte an deine Steuerberatung.
Die Umstellung vom alten Riester auf das Altersvorsorgedepot ist unwiderruflich — lass dich vorher in jedem Fall beraten.
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Bisher waren insbesondere Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, inländische Besoldungsempfänger:innen und gleichstehende Personen unmittelbar förderberechtigt.
Künftig sind auch selbständig Erwerbstätige (Einkünfte nach § 15 oder § 18 Abs. 1 Nr. 1–3 EStG, mit eingereichter Steuererklärung) sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen grundsätzlich unmittelbar förderberechtigt — auch ohne gesetzliche Rentenversicherungspflicht.
Förderberechtigt sind unter anderem:
Arbeitnehmer:innen und Auszubildende im versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis
Personen, die eine pflegebedürftige Person (mind. Pflegegrad 2) nicht erwerbsmäßig in häuslicher Umgebung betreuen (mind. 10 Stunden/Woche, auf mind. 2 Tage verteilt)
Mütter und Väter während der dreijährigen Kindererziehungszeit (Antrag beim Rentenversicherungsträger nötig)
Bezieher:innen von Arbeitslosen-, Kranken-, Verletzten-, Versorgungskranken- oder Übergangsgeld (Reha)
Minijobber:innen, die nicht von der Rentenversicherungspflicht befreit wurden
Landwirt:innen und mitarbeitende Familienangehörige nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
Pflichtversicherte Künstler:innen und Publizist:innen (Künstlersozialversicherungsgesetz)
Bezieher:innen einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit
Helfer:innen im Bundesfreiwilligendienst
Beamt:innen, Richter:innen, Berufssoldat:innen sowie Versorgungsempfänger:innen wegen Dienstunfähigkeit (mit Einwilligung zur Datenübermittlung beim Dienstherrn)
Selbständig Erwerbstätige mit Einkünften nach § 15 oder § 18 Abs. 1 Nr. 1–3 EStG und eingereichter Steuererklärung
Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen (mit Einwilligung zur Datenmitteilung an die ZfA)
Ehegatt:innen unmittelbar zulageberechtigter Personen (mittelbare Förderung der Grundzulage)
Nicht unmittelbar förderberechtigt:
Freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung ohne weitere Kriterien
Minijobber:innen, die sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen